Minijobs

Minijobs sind eine der am weitesten verbreitete Form der sogenannten "atypischen Beschäftigungsverhältnisse". Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft als Minijobberinnen. Wo in dieser Art der Beschäftigung die Vor- und Nachteile liegen und was es zu beachten gilt, haben wir hier für Sie zusammengefasst. 


Ein Minijob hat viele Gesichter: kurzfristig anscheinend attraktiv, in bestimmten Lebensphasen wie Studium oder Rente optimal, flexibel und scheinbar gut mit Familienarbeit zu vereinbaren. Doch die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Begünstigungen und die damit verbundenen finanziellen Vorteile können gerade bei Berufsrückkehrerinnen zu einem sogenannten „Klebeeffekt“ im Minijob führen. Die erhoffte Brückenfunktion in eine reguläre Beschäftigung gelingt noch zu selten. Allein mit einem Minijob kann weder ein eigenes existenzsicherndes Einkommen erzielt werden, noch können ausreichende Rentenansprüche aufgebaut werden.

Viele Minijobberinnen stecken in einer Niedriglohnfalle, die zu Altersarmut führt. Erfreulich ist allerdings, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zumindest dafür gesorgt hat, dass auch Minijobberinnen und -jobber nun nicht mehr zu unangemessen niedrigen Stundenlöhnen arbeiten müssen.

Es ist essentiell, dass Minijobberinnen und -jobber über die Nachteile dieser Beschäftigungsform informiert sind und Unterstützung auf dem Weg in den sozialversicherten Arbeitsmarkt erhalten.

Grundlegende Arbeitnehmerrechte sind gefährdet

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben Ende 2015 eine Studie über das Wissen um die grundlegenden Arbeitnehmendenrechte und ihre tatsächliche Durchsetzung vorgestellt. Die Studie zeigt, dass es im Sinne guter Arbeit noch einen großen Aufklärungs- und Sensibilisierungsbedarf beider Seiten – Beschäftigter und Arbeitgeber – in Sachen Arbeitnehmerrechte gibt.

Zentrale Erkenntnisse der Studie sind:

  • Arbeitnehmendenrechte werden vor allem in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vorenthalten.
  • Das Recht auf bezahlten Urlaub wurde einem Drittel der geringfügig Beschäftigten vorenthalten, Lohnfortzahlung bei Krankheit knapp der Hälfte der Minijobberinnen und Minijobber.
  • 15 % der unbefristet geringfügig Beschäftigten haben keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und sind auch nicht über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert.

Hieran muss sich etwas ändern. Jeder und jedem muss klar sein, dass Beschäftigte in Minijobs dieselben Arbeitnehmendenrechte haben wie alle anderen Beschäftigten - und diese müssen ihnen auch tatsächlich gewährt werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Die Beraterinnen von FRAU&BERUF sind bei allen Fragen rund um das Thema Minijob telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch für Sie da. Hier finden Sie die Ansprechpartnerinnen in Ihrer Region.

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